Die Spender*innen und Unterstützer*innen der Laureus Sport for Good Foundation haben in den letzten 20 Jahren das Leben von über sechs Millionen benachteiligten Kindern und Jugendlichen weltweit nachhaltig verbessert. Durch die Förderung sozialer Sportprogramme unterstützt die Stiftung Kinder und Jugendliche in ihrer persönlichen Entwicklung und nimmt damit einen positiven Einfluss auf die Gesellschaft (Jahresbericht 2022).
Mit dem Auftreten von COVID-19 ist diese Arbeit noch wichtiger geworden. Kinder haben in der Pandemie bereits erheblich gelitten – oft weniger am Virus selbst als an den Folgen der Eindämmungsmaßnahmen. Besonders erschreckt uns, dass ausgerechnet sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche besonders stark betroffen sind und überproportional unter den Auswirkungen der Pandemie leiden.
Diese Auswirkungen erleben die Leiter der von Laureus Sport for Good geförderten Sportprogramme jeden Tag. Gerade jetzt kommt es darauf an, für die Kinder und Jugendlichen da zu sein und ihnen Halt zu geben. Der Sport und die Betreuung in den Programmen helfen ihnen, positiv zu denken und Perspektiven für das eigene Leben zu entwickeln. Die Kinder brauchen in dieser außergewöhnlichen Situation Unterstützung um die momentanen Herausforderungen des Lebens zu meistern.
Wir bitten Sie, mit Ihrer Spende zu helfen, die Arbeit der Laureus Sport for Good Förderprogramme in dieser herausfordernden Zeit aufrechtzuerhalten:
Selbstverständlich freuen wir uns auch über kleinere Spenden. Jeder Euro zählt!
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung!
Bitte beachten Sie, dass bei Verwendung dieser Zahlungsmethoden Transaktionsgebühren anfallen, die der Finanzdienstleister von Ihrer Spende abzieht. Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihre Spende die Stiftung ohne Abzüge erreicht, tätigen Sie bitte die Überweisung klassisch über die genannten Kontodaten. Wünschen Sie eine Zuwendungsbescheinigung für die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Spende bei Ihrem zuständigen Finanzamt, dann geben Sie bitte im Verwendungszweck Ihrer Überweisung Ihre vollständige Adresse an.
Laureus Sport for Good Foundation Germany, Austria
IBAN: DE65 6007 0070 0171 8196 00
BIC: DEUTDESSXXX
Kreditinstitut: Deutsche Bank Stuttgart
FAG‘s: Häufige Fragen zur Spende
Finden Sie hier die Antworten auf häufig gestellte Fragen:
Was kommt von meiner Spende wirklich an?
Bei den angebotenen Zahlungsmitteln fallen für die Laureus Sport for Good Foundation teilweise Bank- oder Abwicklungsgebühren an. Bei Banküberweisung fallen für die Abwicklung Ihre Spende keine Bankgebühren an, bei Zahlung per Kreditkarte fallen 10 Cent je Transaktion an Abwicklungsgebühren an. Bei Zahlung per Paypal fallen 35 Cent plus 1,2 % des Spendenbetrags an PayPal-Gebühren an. Wir empfehlen daher Zahlung per Banküberweisung oder Kreditkarte. Sie erhalten selbstverständlich eine Spendenquittung über den vollen Spendenbetrag. Bitte teilen Sie uns bei Banküberweisung im Verwendungszweck Ihre vollständige Adresse für die Zuwendungsbescheinigung mit.
Kann ich die Laureus Sport For Good Foundation auch über Sachspenden unterstützen?
Dies ist leider nicht möglich: Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Sachspenden für die von Laureus Sport for Good Foundation geförderten Programme annehmen können.
Wann benötige ich eine Spendenquittung fürs Finanzamt?
Ihre Spende an die Laureus Sport for Good Foundation können Sie steuerlich absetzen. Wenn Sie online spenden, erhalten Sie automatisch eine Spendenquittung fürs Finanzamt.
Die Spendenquittungen werden von uns bis spätestens Mitte Februar des Folgejahres verschickt.
Ansonsten gilt bei Überweisungen folgende Regelung: Bei einer Spende bis zu 300 Euro brauchen Sie keine Spendenquittung. Das Finanzamt akzeptiert den Bankbeleg. Bei einer Spende ab 300,01 Euro schicken wir Ihnen automatisch eine Spendenquittung für Ihre Steuererklärung zu. Dies erfolgt per Email, wenn uns Ihre Email Adresse vorliegt oder auf postalischem Weg.
Warum erhalte ich nicht automatisch für jede Spende eine Spendenquittung?
Wir danken Ihnen für jede Spende, mit denen Sie unsere Arbeit unterstützen! Für uns gibt es keine Spende erster und zweiter Klasse. Die gesetzliche 300-Euro-Regelung (wie bereits oben beschrieben) ermöglicht es uns aber, Versand- und Verwaltungskosten zu sparen und das bedeutet: Wir haben mehr Geld zur Verfügung, um die Kraft des Sports nutzen, dass benachteiligte Kinder und Jugendliche über soziale Sportprogramme die Herausforderungen der heutigen Zeit meistern.
Was akzeptiert das Finanzamt als Bankbeleg?
Sie können den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts beim Finanzamt vorlegen. Als Buchungsbestätigung können z.B. dienen: Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder eine gesonderte Bestätigung des Kreditinstitutes. Zusätzlich zur Buchungsbestätigung müssen unseren Freistellungsbescheid vorlegen. Diesen können Sie hier herunterladen.
Wie erhalte ich eine Spendenquittung bei Online Spenden?
Jahresspendenbescheinigungen für Online-Spenden werden von uns jedes Jahr automatisch bis spätestens Mitte Februar des Folgejahrs verschickt.