I. Einleitung und Leitgrundsätze
Über Laureus Sport for Good
Laureus Sport for Good ist eine internationale Hilfsorganisation, die sich zur Aufgabe gemacht hat, soziale Sportprogramme zu fördern, welche benachteiligten Kindern und Jugendlichen die Werte des Sports vermitteln: Fairness, Rücksicht, Respekt und Verantwortung. Die Arbeit der Stiftung baut auf dem Glauben an die integrative Kraft des Sports und die Möglichkeit, über das Zusammenführende des Sports und dessen Ausübung gesellschaftliche Grenzen zu überwinden und Menschen verschiedener Herkunft, Bildung und Kultur gleichermaßen zu faszinieren und zu verbinden.
Die erweiterte Zielgruppe der Arbeit von Laureus Sport for Good sind Kinder und Jugendliche, wodurch eine umfassende Kinderschutzrichtlinie unerlässlich wird. Laureus Sport for Good erkennt die Rechte von Kindern und Jugendliche an und setztsich für das Wohlergehen aller Kinder und Jugendlichen, und mit dieser Richtlinie insbesondere für die Teilnehmenden der Laureus Sport for Good Förderprogrammen, ein. Diese Richtlinie enthält eine Reihe von Leitprinzipien und Verfahren, mit denen sichergestellt werden soll, dass Laureus Sport for Good alles in ihrer Macht Stehende tut, um die Kinder und Jugendlichen, mit denen die Stiftung mittelbar und unmittelbar arbeitet, zu schützen und zu stärken.
Für den Zweck dieser Richtlinie definieren wir folgendes:
• Ein „Kind“ bezieht sich auf eine Person unter 18 Jahren;
• Eine „schutzbedürftige erwachsene Person" bezieht sich auf eine Person, die aus einer Vielzahl von Gründen und in verschiedenen Situationen das Risiko hat, (vorübergehend oder dauerhaft) verletzlich zu sein.
Eine erwachsene Person kann schutzbedürftig sein, wenn er/sie/es:
• eine Lern- oder körperliche Behinderung hat;
• eine körperliche oder geistige Krankheit, chronisch oder anderweitig hat, einschließlich einer Alkohol- oder Drogenabhängigkeit;
• eine Verminderung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit hat;
• in Haft gehalten wird;
• aufgrund von Alter, Gesundheit oder Behinderung Sozialleistungen bezieht;
• in einem betreuten oderstationären Pflegeheim lebt;
• aus anderen Gründen nicht in der Lage ist, sich selbst gegen erheblichen Schaden oder Ausbeutung zu schützen;
• anderen Gründen ausgesetzt ist, die ihn/sie/es einem erhöhten Risiko von Schaden und Gewalt aussetzen;
• „Gewalt“ bezeichnet alle Formen körperlicher und/oder seelischer Gewalt, sexuellen Missbrauchs, vorsätzlicher Vernachlässigung oderfahrlässiger Behandlung oder kommerzieller oder sonstiger Ausbeutung, die zu einer tatsächlichen oder potenziellen Schädigung der Gesundheit, des Überlebens, der Entwicklung oder der Würde des Kindes im Rahmen eines Verantwortungs-, Vertrauens- oder Machtverhältnisses führen;
• Die "Arbeit mit Kindern und gefährdeten erwachsenen Personen" ist definiert durch diejenigen, die im Namen von oder finanziert durch Laureus Sport for Good an einer Aktivität beteiligt sind, die einen direkten Kontakt mit Kindern und gefährdeten erwachsenen Personen beinhaltet oder den Zugang zu ihnen erleichtert.
Diese Richtlinie basiert auf der UN-Konvention über die Rechte des Kindes von 1989 und dem Bundeskinderschutzgesetz 2012.
Kinderschutz-Grundsätze
Die Arbeit von Laureus konzentriert sich auf Kinder und Jugendliche. Auch wenn die Richtlinie mit Blick auf diese Zielgruppe entwickelt wurde, gelten die Richtlinien für alle, die an Programmen oder Aktivitäten teilnehmen, die von Laureus Sport for Good unterstützt oder gefördert werden.
• Alle Kinder und schutzbedürftigen erwachsenen Personen haben das Recht, in einem sicheren und integrativen Umfeld, frei von allen Formen des Missbrauchs, der Gewalt, der absichtlichen Vernachlässigung und der Ausbeutung am Sport teilzunehmen, ihn zu genießen und sich durch ihn zu entwickeln.
• Alle Einzelpersonen und Organisationen, die direkt oder indirekt mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, darunter sowohl Dienstleister als auch Geldgeber*innen, haben die Verantwortung, die Fürsorge und den Schutz der Kinder und Jugendlichen, mit denen sie arbeiten, zu gewährleisten und jederzeit im besten Interesse des Kindes oder Jugendlichen zu handeln.
• Einige Kinder und Jugendliche sind anfälliger für Missbrauch als andere. Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen Maßnahmen ergreifen, um die verschiedenen Risikoniveaus zu bewerten und anzugehen, denen Kinder und Jugendliche in ihren Programmen ausgesetzt sein können.
• Jeder Mensch hat das Recht, mit Würde und Respekt behandelt und nicht aufgrund von Alter, Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Fähigkeit, sexueller Orientierung, religiöser oder politischer Zugehörigkeit diskriminiert zu werden.
Für wen gilt die Richtlinie?
Diese Richtlinie gilt für:
• Mitarbeitende der Laureus Sport for Good Foundation Germany;
• Kurator*innen der Laureus Sport for Good Foundation Germany;
• Förder*innen und Sponsor*innen;
• Ehrenamtliche Mitarbeitende der Laureus Sport for Good Foundation Germany, inklusive des Vorstands und der Botschafter*innen;
• Besucher*innen der Förderprogramme und aller Veranstaltungen mit Kindern und gefährdeten erwachsenen Personen;
• Auftragnehmer*innen, zu denen jede Organisation oder Einzelperson gehört, die von der Laureus Sport for Good Foundation beauftragt wird, Dienstleistungen zu erbringen (einschließlich Berater*innen und Dienstleistende);
• Mitarbeitende der Förderprogramme, die von der Laureus Sport for Good Foundation Germany, Austria finanziert werden.
Alle Mitarbeitenden, Vorstandsmitglieder und andere Repräsentant*innen, auf die diese Richtlinie zutrifft, sollten ein grundlegendes Bewusstsein für Kinderschutz haben und folgende Prinzipien befolgen:
• Wachsam sein gegenüber der Möglichkeit von Gewalt und Vernachlässigung in jeder Form;
• Wissen, bei wem in der Organisation Bedenken angemeldet werden können;
• Mut haben, die geeigneten Sofort- oder Notfallmaßnahmen zu ergreifen.
Jede Person, auf die diese Richtlinie zutrifft, muss den Anhang 1: Verpflichtung zur Laureus Sport for Good Kinderschutzrichtlinie unterschreiben und an die Kinderschutzbeauftragte der Laureus Sport for Good Foundation Germany zurücksenden.
Die Kinderschutzbeauftragte
Julia Schilling
julia.schilling@laureus.de
+49 1719793385
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