
Laureus Sport for Good Foundation Germany, Austria
IBAN: DE65 6007 0070 0171 8196 00
BIC: DEUTDESSXXX
Kreditinstitut: Deutsche Bank Stuttgart
Was kommt von meiner Spende wirklich an?
Ihre Spende wirkt, fast jeder Euro fließt direkt in unsere sozialen Sportprogramme.
Bei Banküberweisung entstehen keine Gebühren.
Bei Kreditkarte fallen nur 0,10 € pro Transaktion, bei PayPal 0,35 € + 1,2 % Gebühren an.
Wir empfehlen deshalb die Überweisung oder Kreditkarte.
Sie erhalten selbstverständlich eine Spendenquittung über den vollen Betrag. Bitte geben Sie bei Überweisung Ihre Adresse im Verwendungszweck an.
Kann ich auch mit Sachspenden unterstützen?
Der organisatorische Aufwand für die zielgerichtetere Verteilung von Sachspenden wird sehr oft unterschätzt. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Sachspenden für die von Laureus Sport for Good Foundation geförderten Programme annehmen können.
Wann erhalte ich eine Spendenquittung?
• Online-Spenden: Sie bekommen Ihre Jahresspendenbescheinigung automatisch bis Mitte Februar des Folgejahres.
• Überweisung:
- Bis 300 € genügt der Kontoauszug als Nachweis fürs Finanzamt.
- Ab 300,01 € stellen wir automatisch eine Spendenquittung aus per E-Mail oder Post.
Durch die Absetzung der Spende von der Steuerlast wird Ihre zu zahlende Einkommensteuer reduziert. Bis zu 20 % Ihrer gesamten Jahreseinkünfte können als Spende absetzbar sein. Die Spenden können sie als "Sonderausgaben" in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Warum erhalte ich nicht automatisch für jede Spende eine Spendenquittung?
Jede Spende zählt unabhängig vom Betrag. Dank der 300 €-Regelung können wir Verwaltungskosten sparen und mehr Geld dorthin lenken, wo es zählt: in die Kraft des Sports, um Kindern und Jugendlichen neue Chancen zu eröffnen.
Was gilt als Bankbeleg für das Finanzamt?
Als Nachweis genügt ein Kontoauszug, Lastschriftbeleg oder eine Bestätigung Ihrer Bank.
Wie erhalte ich eine Spendenquittung bei Onlinespenden?
Für alle Online-Spenden senden wir automatisch eine Jahresspendenbescheinigung bis Mitte Februar des Folgejahres. So behalten Sie den Überblick und können Ihre Unterstützung steuerlich geltend machen.
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