Bitte beachten Sie, dass bei Verwendung dieser Zahlungsmethoden Transaktionsgebühren anfallen, die der Finanzdienstleister von Ihrer Spende abzieht. Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihre Spende die Stiftung ohne Abzüge erreicht, tätigen Sie bitte die Überweisung klassisch über die genannten Kontodaten. Wünschen Sie eine Zuwendungsbescheinigung für die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Spende bei Ihrem zuständigen Finanzamt, dann geben Sie bitte im Verwendungszweck Ihrer Überweisung Ihre vollständige Adresse an.
Laureus Sport for Good Foundation Germany, Austria
IBAN: DE65 6007 0070 0171 8196 00
BIC: DEUTDESSXXX
Kreditinstitut: Deutsche Bank Stuttgart
FAG‘s: Häufige Fragen zur Spende
Finden Sie hier die Antworten auf häufig gestellte Fragen:
Was kommt von meiner Spende wirklich an?
Bei den angebotenen Zahlungsmitteln fallen für die Laureus Sport for Good Foundation teilweise Bank- oder Abwicklungsgebühren an. Bei Banküberweisung fallen für die Abwicklung Ihre Spende keine Bankgebühren an, bei Zahlung per Kreditkarte fallen 10 Cent je Transaktion an Abwicklungsgebühren an. Bei Zahlung per Paypal fallen 35 Cent plus 1,2 % des Spendenbetrags an PayPal-Gebühren an. Wir empfehlen daher Zahlung per Banküberweisung oder Kreditkarte. Sie erhalten selbstverständlich eine Spendenquittung über den vollen Spendenbetrag. Bitte teilen Sie uns bei Banküberweisung im Verwendungszweck Ihre vollständige Adresse für die Zuwendungsbescheinigung mit.
Kann ich die Laureus Sport For Good Foundation auch über Sachspenden unterstützen?
Dies ist leider nicht möglich: Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Sachspenden für die von Laureus Sport for Good Foundation geförderten Programme annehmen können.
Wann benötige ich eine Spendenquittung fürs Finanzamt?
Ihre Spende an die Laureus Sport for Good Foundation können Sie steuerlich absetzen. Wenn Sie online spenden, erhalten Sie automatisch eine Spendenquittung fürs Finanzamt.
Die Spendenquittungen werden von uns bis spätestens Mitte Februar des Folgejahres verschickt.
Ansonsten gilt bei Überweisungen folgende Regelung: Bei einer Spende bis zu 300 Euro brauchen Sie keine Spendenquittung. Das Finanzamt akzeptiert den Bankbeleg. Bei einer Spende ab 300,01 Euro schicken wir Ihnen automatisch eine Spendenquittung für Ihre Steuererklärung zu. Dies erfolgt per Email, wenn uns Ihre Email Adresse vorliegt oder auf postalischem Weg.
Warum erhalte ich nicht automatisch für jede Spende eine Spendenquittung?
Wir danken Ihnen für jede Spende, mit denen Sie unsere Arbeit unterstützen! Für uns gibt es keine Spende erster und zweiter Klasse. Die gesetzliche 300-Euro-Regelung (wie bereits oben beschrieben) ermöglicht es uns aber, Versand- und Verwaltungskosten zu sparen und das bedeutet: Wir haben mehr Geld zur Verfügung, um die Kraft des Sports nutzen, dass benachteiligte Kinder und Jugendliche über soziale Sportprogramme die Herausforderungen der heutigen Zeit meistern.
Was akzeptiert das Finanzamt als Bankbeleg?
Sie können den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts beim Finanzamt vorlegen. Als Buchungsbestätigung können z.B. dienen: Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder eine gesonderte Bestätigung des Kreditinstitutes. Zusätzlich zur Buchungsbestätigung müssen unseren Freistellungsbescheid vorlegen. Diesen können Sie hier herunterladen.
Wie erhalte ich eine Spendenquittung bei Online Spenden?
Jahresspendenbescheinigungen für Online-Spenden werden von uns jedes Jahr automatisch bis spätestens Mitte Februar des Folgejahrs verschickt.